Eignungsprüfung

Sehr geehrte Studieninteressierte,

ab dem 02. Februar 2026 ist die Online-Anmeldung zur diesjährigen Sporteignungsprüfung (12. Juni 2026) an der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg, Bereich Sportwissenschaft, möglich. 

Mit sportlichen Grüßen

Der Bereich Sportwissenschaft


 

Die sportpraktische Eignungsprüfung ist die Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang B. A. Sportwissenschaft und für das Unterrichtsfach Sport in allen lehramtsspezifischen Studiengängen an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.

Bewerber für den Bachelorstudiengang Sporttechnologien benötigen keine sportpraktische Eignungsprüfung als Zulassungsvoraussetzung (ab 2014). 

Termin

 12. Juni 2026, ab 9.00 Uhr

Ort

 Sporthalle 1 (Gebäude 41), Bereich Sportwissenschaft,
  Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  Zschokkestr. 32
  39104  Magdeburg

Anmeldefrist

 02. Februar 2026 ab 0 Uhr - 12. Mai 2026 23:45 Uhr

Link zur Anmeldung

 Die Online-Anmeldung für die Sporteignungsprüfung am 12.06.2026 ist ab dem 02. Februar 2026 möglich.

Prüfungsgebühr

35,00 EUR

zu überweisen bis 12. Mai 2026

 

Weitere Informationen

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Die Anmeldung zur Sporteignungsprüfung hat außschließlich online sowie im Rahmen o.g. Frist (02. Februar bis 12. Mai 2026) zu erfolgen.  Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!!!
  • Die elektronische Anmeldung zur Sporteignungsprüfung wird am 02.02.2026, 00:00 Uhr freigeschaltet.
  • Zahlungseingänge (Prüfungsgebühr) werden bis 12. Mai 2026 berücksichtigt. Die Prüfungsgebühr ist nicht ersattbar (Ausnahmen regelt die geltende Prüfungsordnung; siehe "Aktuelle Ordnung der Sporteignungsprüfung")
  • Am Tag der Sporteignungsprüfung sind die folgenden Unterlagen/Dokumente im Original vorzulegen: 
    - gültiger Personalausweis
    - Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (siehe "Weitere Informationen" verlinktes Dokument) 
  • Bestätigungs-/Informationsmail an die im Anmeldungsformular angegebene E-Mail-Adresse.
  • Sporteignungsprüfungen anderer Universitäten werden nach Prüfung anerkannt.
  • Bei einer Sporteignungsprüfung an einer anderen Universität muss das ärztliche Attest zum Studienbeginn vorgelegt werden. 
  • Das Zertifikat der Sporteignungsprüfung hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und kann somit auch vor dem Abitur abgelegt werden.
  • Für Anfragen zur Sporteignungsprüfung wenden Sie sich bitte an das Dezernat für Studienangelegenheiten, Annika Kirbs (Tel. 0391 - 67 52283) oder an den Institutsbereich Sportwissenschaft, Dr. Kevin Melcher ( kevin.melcher@ovgu.de ).

Letzte Änderung: 27.01.2026 -
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